Die *Zulassung eines Wagens als *Oldtimer setzt ein Sachverständigen-Gutachten voraus. Mit der Zulassung erhält der Wagen ein Oldtimer-Kennzeichen mit dem Endbuchstaben »H«.
Fahrzeuge mit »H-Kennzeichen« dürfen Umweltzonen ohne *Umweltplakette befahren.
Nicht das Halten dieses Fahrzeugs wird besteuert, sondern es wird für die Zuteilung des H-Kennzeichens [KraftStG §1 Abs.1 Nr.4] ein pauschalierter Steuersatz in Höhe von 191,73 Euro [KraftStG § 9 Abs. 4 Nr. 2] im Jahr erhoben.
Versicherungskosten können niedriger sein, berücksichtigt werden:
des Alter des Fahrzeugs
ein zweites Fahrzeug für den Alltagsbetrieb
Begrenzung der Jahreskilometerleistung
umgangssprachlich »H-Kennzeichen«
siehe auch *Kennzeichen
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